Allgemeinbildung im Validierungsverfahren
Das eigene Wissen in Allgemeinbildung (AbU) nachweisen
Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisse können durch Validierung von Bildungsleistungen gemäss Art. 31 der Verordnung über die Berufsbildung erlangt werden. Dafür müssen Kompetenzen in Allgemeinbildung nachgewiesen werden. Die beiden Module «Sprache und Kommunikation» sowie «Selbst-, Methoden- und Sozial-Kompetenz» können auch einzeln besucht werden.
Schwerpunkte
- Individuum, Alltagsrecht und Versicherungen
- Staat und Wirtschaft
- Gesellschaft
- Sprache und Kommunikation
- Vertiefungsarbeit
Weitere Informationen
Für Teilnehmende ohne Schulbildung in der Schweiz: Damit Ihre Sprachkenntnisse für einen erfolgreichen Kursbesuch ausreichen, ist ein Abklärungsgespräch und ein Deutsch-Test obligatorisch.Weiterführende Links
Wegleitung zur Vertiefungsarbeit (PDF)Schullehrplan (PDF)
Informationen der Fachstelle Berufsabschluss Erwachsene
Finanzierung
Für Teilnehmende mit Wohnsitz im Kanton Zürich beträgt der Kurspreis CHF 1’200. Bitte beachten Sie, dass die Kurskosten für Teilnehmende aus andern Kantonen CHF 1'590 betragen.
Unterlagen
Ca. CHF 100 (nicht im Kursgeld inbegriffen)