Per 2023 wurde die KV-Lehre reformiert. Dabei musste auch die betriebliche Abschlussprüfung neu gedacht werden. Wie die Notariate des Kantons Zürich vorgegangen sind, erzählt Martin Holliger, Leiter Grundbildung.
«Mit der Reform der KV-Lehre ändert sich das Qualifikationsverfahren (QV) grundlegend. Statt reinen Fachwissens werden nun auch Handlungskompetenzen geprüft. Doch wie gestalten wir die betriebliche Abschlussarbeit für die angehenden Kaufleute auf den Notariaten? Diese Frage bereitete mir anfangs Kopfzerbrechen, denn unter den 19 KV-Branchen sind wir ein bisschen die ‹Exoten›.
KV-Lehre mit Fokus auf juristische Verträge
In der Ausbildung ‹Kaufleute EFZ Notariate Zürich› legen wir den Schwerpunkt auf juristisches Fachwissen, weniger auf typische Bürotätigkeiten. Da die Notariate im Kanton Zürich staatlich organisiert sind, entfallen klassische Buchhaltung und Marketing. Stattdessen unterstützen unsere Lernenden die Notarinnen und Notare bei zivilrechtlichen Geschäften. Sie bereiten Verträge sowie öffentliche Urkunden vor und beraten Kundinnen und Kunden in den Bereichen Notariat, Grundbuch und Konkursamt. Diese rechtliche Spezialisierung machte es nicht ganz einfach, die Vorgaben der Trägerschaft Bildung Kaufleute Schweiz (BIKAS) umzusetzen: Wie decken wir alle geforderten Handlungskompetenzen ab und bleiben trotzdem nah am Berufsalltag?
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«Wir bilden über 90 Prozent unserer Mitarbeitenden selbst aus. Ohne diese Ausbildung hätten wir einen noch grösseren Fachkräftemangel.»
Fachwissen gepaart mit didaktischer Kompetenz
Schnell war mir klar: Für die Entwicklung der 50-minütigen branchenspezifischen praktischen Arbeit braucht es Erfahrung in der Gestaltung von Prüfungskonzepten. Deshalb wandte ich mich an die EB Zürich. Eveline Bosshard, Leiterin Kurse EB Connect, begleitete mich durch den Prozess. Wir ergänzten uns ideal: Ich brachte das Fachwissen ein, Eveline die pädagogische Expertise.
Zuerst legten wir fest, welche Unterlagen bis wann vorliegen müssen – eine ganze Menge. Dazu zählten unter anderem eine Wegleitung und ein Bewertungsraster, in dem genau festgehalten ist, wie die einzelnen Kriterien bewertet werden. Schritt für Schritt entwickelten wir das neue Konzept: Die Lernenden beweisen ihre Kompetenzen künftig in realistischen Szenarien. Die Prüfungsexpert/-innen schlüpfen dabei in die Rollen von Kunden, Vorgesetzten oder Notarinnen. Diese Umstellung vom reinen Wissensabfragen hin zu konkreten Handlungssituationen halte ich für sinnvoll. Gerade bei uns, wo der Kundenkontakt zentral ist, zählt nicht nur Fachwissen. Die Lernenden müssen auch auf die Kundschaft eingehen und sie kompetent beraten können.

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«Mein Rat an alle, die vor einer ähnlichen Aufgabe stehen: Frühzeitig Unterstützung holen. Der Aufwand wird oft unterschätzt – ein strukturiertes Coaching lohnt sich.»
Das neue QV auf dem Prüfstand
Nach der Genehmigung durch die Trägerschaft und die Kantone führten wir gemeinsam mit der EB Zürich Probeprüfungen mit Lernenden aus dem Vorjahr durch. Das Ergebnis: Das neue QV ist praxisnah und gut umsetzbar. Eine weitere Qualitätskontrolle war die Schulung der 27 Prüfungsexperten der Branche. Auch sie bewerteten das Konzept positiv. Die didaktische Begleitung im Entwicklungsprozess hat sich klar bewährt. Bald gilt es ernst: Im Frühling 2026 legen die ersten Lernenden das neue QV ab. Danach ziehen wir Bilanz und prüfen, was sich für das Folgejahr verbessern lässt.»
aufgezeichnet von Nicole Demarmels
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Martin Holliger ist Inhaber des Zürcher Notarpatents. Er ist Leiter Grundbildung sowie Projektleiter beim Notariatsinspektorat des Kantons Zürich, welches die Aufsicht über die 44 Notariate im Kanton ausübt. In dieser Funktion ist er die zentrale Ansprechperson für rund 100 Lernende sowie deren Berufsbildner/-innen und verantwortet die Qualität der beruflichen Grundbildung. Darüber hinaus vertritt Martin Holliger die Branche Notariate Schweiz gegenüber Berufsverbänden und Branchenorganisationen.
