Weiterbildung bei Kurzarbeit

Kurzarbeit ist für betroffene Unternehmen zunächst ein harter Schlag. Sie kann aber zu einer Chance werden, um sich besser auf den Aufschwung vorzubereiten. Zum Beispiel, indem durch Weiterbildung in Mitarbeitende investiert wird.

Das Parlament hat im Herbst 2009 eine dritte Stufe konjunktureller Stabilisierungsmassnahmen mit Fokus auf den Arbeitsmarkt beschlossen. Sie sollen die Perspektiven für einen raschen Aufschwung stärken und die Arbeitslosigkeit bekämpfen. Für die Weiterbildung von Mitarbeitenden bei Kurzarbeit und für Standortbestimmungen können Unternehmen ab Januar 2010 bei der kantonalen Arbeitsmarktbehörde Finanzhilfe beantragen. Die Finanzhilfen gelten für den Zeitraum 2010-2011, solange der vom Parlament bewilligte Kredit nicht ausgeschöpft ist.

Welche Weiterbildungen werden gefördert?

Die Finanzhilfen sind für Weiterbildungen bestimmt, welche auf die Verbesserung der arbeitsplatzspezifischen oder der allgemeinen beruflichen Kompetenzen der Mitarbeitenden in Kurzarbeit ausgerichtet sind. Die Finanzhilfe beträgt 50% der anfallenden Kosten. Es besteht ein Kostendach von 5‘000 CHF pro Arbeitnehmenden.

Was sind betriebliche Standortbestimmungen?

Unternehmen haben die Möglichkeit, betriebliche Standortbestimmungen zur Erhebung des individuellen Bildungsbedarfs von Mitarbeitenden in Kurzarbeit zu beantragen. Zielgruppe dieser Massnahme können beispielsweise gering Qualifizierte sein oder Mitarbeitende, die seit längerer Zeit keine Weiterbildung besucht haben. Dies können Einzelberatungen oder Gruppenangebote sein.
Die Finanzhilfe beträgt die Hälfte der anfallenden Kosten. Es besteht ein Kostendach von 150 CHF pro Person. Beantragt das Unternehmen auch Weiterbildungen, dürfen die Finanzhilfen für Weiterbildung und betriebliche Standortbestimmung das Kostendach von 5‘000 CHF pro Person nicht überschreiten.

Wo kann ich als Personalverantwortliche/r die Unterstützung beantragen?

Die für die Beantragung notwendigen Formulare sowie die Liste mit den zuständigen kantonalen Arbeitsmarktbehörden finden Sie unter www.seco.admin.ch.

Welchen Beitrag können wir von der EB Zürich leisten?

Die EB Zürich bietet ein attraktives Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten, damit die von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeitenden ihre benötigten Kompetenzen gezielt festigen, erneuern oder erweitern können. Schwerpunkte sind dabei:

Ihre Mitarbeitenden können nicht nur alle auf dieser Website publizierten Weiterbildungsangebote nutzen, wir können Ihnen diese auf Wunsch auch bezüglich Inhalt, Methode, Durchführungsort und Zeitstruktur massgeschneidert für eine Gruppe Mitarbeitender aus Ihrem Betrieb anbieten. Überall dort, wo Vorkenntnisse und Bedürfnisse der Mitarbeitenden stark streuen, eignen sich besonders gut Weiterbildungs-Arrangements in Form von praxisnahem Einzel- oder Kleingruppen-Coaching oder eine Kombination von Kurs mit anschliessendem Coaching am Arbeitsort.

Unser Beratungsangebot für Sie und Ihre Mitarbeitenden in Kurzarbeit

Nutzen Sie die Gelegenheit und planen Sie mit uns zusammen die Weiterbildung und die Standortbestimmung für Kurzarbeitende in Ihrem Betrieb.